Allgemeine lieferungs und zahlungsbedingungen
Allgemeine Lieferungs und Zahlungsbedingungen:
1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachstenhender Bedingungen
Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich , wenn Sie schriftlich vereinbart worden sind.
Bei Entgegennahme unsere Lieferungen und Leistungen gelten unsere Lieferungs und Zahlungsbedingungen
spätestens als angenommen
2. Unsere Angebote sind freibleibend . Die Berechnung erfolgt sobald die Ware bereit zum verladen ist . Alle
Vertragsabschlüsse und anderweitigen Vereinbarungen , vor allem soweit sie von unseren allgemeinen Lieferungs und
Zahlungsbedingungen abweichen, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich , die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt
das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb 5 Tage nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann
schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen.
3. Unsere Preisen basieren auf den bei Annahme der Bestellung geltenden Warenpreisen zuzüglich der geltenden
Mehrwertsteuer. Ändern sich die Preisen bis zur Lieferung, bleibt eine entsprechende Preisanpassung vorbehalten
4. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Empfängers spätestens mit dem Verlassen des Lagers. Ansprüche
wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen
Bei Versand beruhen unsere Preisen auf gewöhnlichen Verfrachtungsverhältnissen und üblichenTransportbedingungen
Mehrkosten welche durch jegliche Erschwerung der Transport verhältnissen anfallen, trägt der Besteller. Dasselbe gilt
für Fehlfrachten
Fehlmenge bzw. Falschlieferungen sind vom Besteller beim Spediteur und Lieferant innerhalb 24 Stunde zu
beanstanden, indem er seine Vorbehalte schriftlich auf dem Ordnungsgemäss unterschreibenen Lieferschein anbringt
Für Fehlende Menge werden nur die angegebene Gewichten auf den Packungen berücksichtig
Qualitätmängel müssen sofort nach Erhalt der Ware und in jedem Falle vor der Weiterleitung der Ware an Dritte
gemeldet werden
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Festellung zu melden.Verspätete Reklamationen sind ausgeschlossen
Die Vorbehalte müssen in Art und Umfang des Schadens präzise sein. Die beanstandete Ware muss Sachgemäss
gelagert und behandelt werden. Wir haften nicht für Schäden die durch unsachgemässe Lagerung beim Kaufer
entstanden sind. Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung. Gibt der
Besteller keine Gelegenheit, Photos oder Proben zur Verfügung zu stellen entfallen alle Mängelsanprüche. Die
Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware; es ist Sache des Bestellers gegen Schadenfälle zu versichert
zu sein wie z.B gegen Produktsausfall.Die Gesamtgewichte werden nur auf die Netto Gewichte die auf den Kartons von
den Produzenten angegeben sind berechnet . Wild Fleisch kann Schrot enthalten, ob Fleisch durch Metal Detector geht oder nicht
5. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 28 Tagen ( TK) 21 Tagen ( frisch) nach Rechnungsdatum rein netto.
Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich vereinbart werden,Skonto für Bezahlung innerhalb 7 Tagen max.0,50%
Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gefordert
Wir sind in diesem Fall berechtigt noch austehende Lieferungen und Leistugen nur gegen Vorauszahlung auszuführen
und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurück zutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen
Wir können ausserdem die weiterveräusserung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die
Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Waren auf Kosten des Bestellers verlangen sowie die Einzieh-
ungermächtigung wiederrufen. Der Besteller ermächtigt uns in den gennannten Fällen seinen Betrieb zu betreten und
die gelieferte Ware wegzunehmen
Wir sind berechtigt mit sämtlichen Forderungen gegen solche des Bestellers aufzurechen, welche Ihm gegen uns gleich
aus welchem Rechtsgrund zustehen. Sind die Forderungen verschieden fällig so werden unsere Forderungen
spätestens mit der Fälligkeit unsere Verbindlichkeit fällig
Sämtlichen von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem gesamten
Geschäftverkehr unser Eigentum
Der Käufer ist nicht berechtigt die gelieferte ware vor volliger Bezahlung des Kaufspereises zu verpfänden oder
sicherungshalber zu übereignen. Wenn Karton bei Lieferung beschädigt sind, muss der Käufer uns sofort informiert per
Telfeon und Mail und der Käufer kann nur eine Gutschrift erhalten wenn er die gebrochenen Kartons nicht behaltet
Wir behalten uns vor die Forderungen selbst einzuziehen sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordunggemäss nachkommt und die Zahlungverzug gerät
Der Besteller ist verpflichtet uns der Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung sowie die Vernichtung der
Ware unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt bei Verletzung der Anzeigepflichten dieser Vorschrift vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen
6. Jeglicher Fall höherer Gewalt berechtigt uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben; wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbarso kann sich vom
Vertrag zurücktretten.Der höheren Gewalt stehe, alle Umstände gleich welche uns die Lieferung wesentlich erschweren
wie Währung und handelpolitische Massnahme, Streiks, Aussperrungen, Betriebstôrunge, behinderung Verkehrswege
ob dies Umstände bei uns oder bei einem unser Unterlieferanten eintreten
7. Palette bleiben -ausser Austausches - unser Eigentum
8. Erfüllungsort für die Zahlung ist Kehl Gerichstand für beide Teile ist Freiburg i. Breisgau
Amtsgericht Freiburg HRB 371996