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Allgemeine lieferungs und zahlungsbedingungen

Allgemeine Lieferungs und Zahlungsbedingungen:

1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachstenhender Bedingungen

Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich , wenn Sie schriftlich vereinbart worden sind.

Bei Entgegennahme unsere Lieferungen und Leistungen gelten unsere Lieferungs und Zahlungsbedingungen

spätestens als angenommen

2. Unsere Angebote sind freibleibend . Die Berechnung erfolgt sobald die Ware bereit zum verladen ist . Alle

Vertragsabschlüsse und anderweitigen Vereinbarungen , vor allem soweit sie von unseren allgemeinen Lieferungs und

Zahlungsbedingungen abweichen, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich , die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt

das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb 5 Tage nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann

schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen.

3. Unsere Preisen basieren auf den bei Annahme der Bestellung geltenden Warenpreisen zuzüglich der geltenden

Mehrwertsteuer. Ändern sich die Preisen bis zur Lieferung, bleibt eine entsprechende Preisanpassung vorbehalten

4. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Empfängers spätestens mit dem Verlassen des Lagers. Ansprüche

wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen

Bei Versand beruhen unsere Preisen auf gewöhnlichen Verfrachtungsverhältnissen und üblichenTransportbedingungen

Mehrkosten welche durch jegliche Erschwerung der Transport verhältnissen anfallen, trägt der Besteller. Dasselbe gilt

für Fehlfrachten

Fehlmenge bzw. Falschlieferungen sind vom Besteller beim Spediteur und Lieferant innerhalb 24 Stunde zu

beanstanden, indem er seine Vorbehalte schriftlich auf dem Ordnungsgemäss unterschreibenen Lieferschein anbringt

Für Fehlende Menge werden nur die angegebene Gewichten auf den Packungen berücksichtig

Qualitätmängel müssen sofort nach Erhalt der Ware und in jedem Falle vor der Weiterleitung der Ware an Dritte

gemeldet werden

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Festellung zu melden.Verspätete Reklamationen sind ausgeschlossen

Die Vorbehalte müssen in Art und Umfang des Schadens präzise sein. Die beanstandete Ware muss Sachgemäss

gelagert und behandelt werden. Wir haften nicht für Schäden die durch unsachgemässe Lagerung beim Kaufer

entstanden sind. Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung. Gibt der

Besteller keine Gelegenheit, Photos oder Proben zur Verfügung zu stellen entfallen alle Mängelsanprüche. Die

Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware; es ist Sache des Bestellers gegen Schadenfälle zu versichert

zu sein wie z.B gegen Produktsausfall.Die Gesamtgewichte werden nur auf die Netto Gewichte die auf den Kartons von

den Produzenten angegeben sind berechnet . Wild Fleisch kann Schrot enthalten, ob Fleisch durch Metal Detector geht oder nicht

5. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 28 Tagen ( TK) 21 Tagen ( frisch) nach Rechnungsdatum rein netto.

Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich vereinbart werden,Skonto für Bezahlung innerhalb 7 Tagen max.0,50%

Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gefordert

Wir sind in diesem Fall berechtigt noch austehende Lieferungen und Leistugen nur gegen Vorauszahlung auszuführen

und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurück zutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen

Wir können ausserdem die weiterveräusserung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die

 

Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Waren auf Kosten des Bestellers verlangen sowie die Einzieh-

ungermächtigung wiederrufen. Der Besteller ermächtigt uns in den gennannten Fällen seinen Betrieb zu betreten und

die gelieferte Ware wegzunehmen

Wir sind berechtigt mit sämtlichen Forderungen gegen solche des Bestellers aufzurechen, welche Ihm gegen uns gleich

aus welchem Rechtsgrund zustehen. Sind die Forderungen verschieden fällig so werden unsere Forderungen

spätestens mit der Fälligkeit unsere Verbindlichkeit fällig

Sämtlichen von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem gesamten

Geschäftverkehr unser Eigentum

Der Käufer ist nicht berechtigt die gelieferte ware vor volliger Bezahlung des Kaufspereises zu verpfänden oder

sicherungshalber zu übereignen. Wenn Karton bei Lieferung beschädigt sind, muss der Käufer uns sofort informiert per

Telfeon und Mail und der Käufer kann nur eine Gutschrift erhalten wenn er die gebrochenen Kartons nicht behaltet

Wir behalten uns vor die Forderungen selbst einzuziehen sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht

ordunggemäss nachkommt und die Zahlungverzug gerät

Der Besteller ist verpflichtet uns der Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung sowie die Vernichtung der

Ware unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt bei Verletzung der Anzeigepflichten dieser Vorschrift vom Vertrag

zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen

6. Jeglicher Fall höherer Gewalt berechtigt uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen

Anlaufzeit hinauszuschieben; wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbarso kann sich vom

Vertrag zurücktretten.Der höheren Gewalt stehe, alle Umstände gleich welche uns die Lieferung wesentlich erschweren

wie Währung und handelpolitische Massnahme, Streiks, Aussperrungen, Betriebstôrunge, behinderung Verkehrswege

ob dies Umstände bei uns oder bei einem unser Unterlieferanten eintreten

7. Palette bleiben -ausser Austausches - unser Eigentum

8. Erfüllungsort für die Zahlung ist Kehl Gerichstand für beide Teile ist Freiburg i. Breisgau

Amtsgericht Freiburg HRB 371996

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